Franz Blaha Sitz- und Büromöbel Industrie GmbH
Klein-Engersdorfer Straße 100, A-2100 Korneuburg
T. +43-2262-725 05-0
F. +43-2262-725 05-40
M.
blaha@blaha.co.at
WK NÖ Mitgliedsnummer 114519
Mitglied der Industriellenvereinigung
Mitglied im österreichischen Gewerbeverein
FN 59939x, Landesgericht Korneuburg
UST-IDNR. ATU18413303
DVR-NR. 0286222
Geschäftsführer: Ing. Mag. Friedrich Blaha
ÖFFNUNGSZEITEN:
Mo – Fr 8:00 - 17:00 Uhr
WARENAUSGABE: Mo - Do 7:00 - 15:30 Uhr, Fr 7:00 - 15:00 Uhr
Die Franz Blaha Sitz- und Büromöbel Industrie GmbH ist wie die Friedrich Blaha GmbH zu 100 % im Besitz der Blaha Privatstiftung.
Website by rematic & Blaupapier
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen der Franz Blaha Sitz- und Büromöbel Industrieges.m.b.H. 2100 Korneuburg und dem Besteller/der BestellerIn, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Durch Abgabe einer Bestellung anerkennt der/die BestellerIn ausdrücklich die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten nur insoweit, als sie von den Vertragspartnern schriftlich vereinbart wurden. Eigene AGB des/der BestellerIn gelten nicht, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Für die Annahme des Auftrages ist unser von Ihnen rechtsverbindlich unterzeichnetes Angebot bzw. Auftragsbestätigung entscheidend. Mündliche Nebenabmachungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung.
Die Preise in unseren Preislisten sind unverbindlich empfohlene Richtpreise in Euro, ab Werk Korneuburg. Die Preise sind ausschließlich für öffentliche Auftraggeber und gewerbliche Verbraucher bestimmt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mehrpreise kommen zur Anwendung für: Sonderkonstruktionen, Design Optionen, Einsatz von Materialien, Stoffen und Farben, die nicht Blaha-Standard (lt. Preisliste) sind.
Sofern keine anderen Zahlungsbedingungenen vereinbart wurden, hat die Zahlung spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum, ohne Abzüge zu erfolgen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Franz Blaha Industrie GesmbH, 2100 Korneuburg. Schecks heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.
Montagen werden gegen Vergütungen der Fahrtkosten, Fahr- und Arbeitszeit, Quartier- und Taggeld durchgeführt. Die zu möblierenden Räumlichkeiten müssen ausgeräumt bzw. belegungsfertig und "besenrein" sein. Die vorlaufenden Professionisten müssen ihre Arbeiten abgeschlossen haben.
Die Lieferung erfolgt nach Vereinbarung ab Werk Korneuburg oder frei Haus gegen Verrechnung der Lieferkosten. Die Lieferung „frei Haus" gilt als erfüllt, wenn die Ware bis hinter die erste versperrbare Türe gebracht worden ist.
Die Lieferzeit eines Auftrages beginnt mit Bekanntsein aller Angaben über die Ausführung der Gestell-, Platten- und Bezugsfarben, das Eintreffen des Kundenbezuges und der termingerechte Eingang einer vereinbarten Anzahlung und des unterfertigten Auftrages. Danach ist eine Änderung des Auftrages nicht mehr möglich.
Bei Lieferverzug ist uns eine angemessene Nachfrist (mind. 9 Werktage) zu gewähren.
Lieferterminverschiebung durch Kunden
Bis 10 Werktage vor dem geplanten Liefertermin ist eine Verschiebung der
Lieferung kostenfrei möglich. Danach entstehen ersatzpflichtige Kosten: - Manipulations- und Lagerkosten: 5‰ je Tag vom Listenpreis der Ware
- Stornokosten für die gebuchten Monteure und Leihpersonal
- Stornokosten für die gebuchten Transportmittel, Leih-LKW etc.
Vertragsrücktritt
Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, so sind die in Produktion befindlichen oder bereits produzierten Waren zu bezahlen. Sind die Waren noch nicht produziert, so sind uns die Vorleistungen zu vergüten, die wir zur Vorbereitung des Auftrages erbracht haben. (Materialbeschaffung, Arbeitsaufwendungen und dergleichen). Diese Vorleistungen können von uns mit 30% des Listenpreises pauschaliert werden, ohne dass wir einen besonderen Nachweis zu erbringen haben.
Urheberrecht
Die von uns hergestellten Entwürfe, Modelle, Formen, Vorlagen, Zeichnungen, Skizzen und Pläne, Abbildungen, Musterbücher und andere Muster bleiben in unserem Eigentum. Dies gilt insbesondere auch für im Zuge der Angebotslegung oder Geschäftsanbahnung erstellte Unterlagen. Eine gänzliche oder teilweise, Weitergabe der Angebotslegung gegenüber Dritten ist nicht gestattet.
Retourware
Blaha Büromöbel werden kundenbezogen gefertigt und sind keine Lagerware. Bestellte und gelieferte Ware kann deshalb nicht retour genommen werden. Wird Retournahme erwünscht, erfolgt dies gegen Verrechnung der Rückhol- und Entsorgungskosten. Eine Vergütung der Retourware ist ausgeschlossen.
Garantien
Wir übernehmen die Garantie für einwandfreie Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit unserer technischen Erzeugnisse. Die Garantiezeit beginnt mit Auslieferung ab Werk. Für alle Büromöbel von Blaha bzw. Sitzmöbel von Sedus beträgt die Garantiezeit 5 Jahre, für alle anderen Sitzmöbel beträgt die Garantiezeit 3 Jahre, für Handelswaren gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Im Rahmen dieser Garantiezeit liefern wir sämtliche Ersatzteile ohne Berechnung. Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Garantieausschlüsse und Haftungsausschlüsse
- natürliche Abnützung von Verschleißteilen (z.B. Bezugsstoffe, Laufrollen etc.)
- Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Einsatz bzw. Fehlbedienung
- von Kunden eingesandte und von uns verarbeitete Materialien (z.B. Kundenstoff)
- auf Grund von Kunden gewünschte Abweichungen oder Sonderausführungen
Durch die übernommenen Garantieleistungen werden weitergehende Ansprüche ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Ersatz von Schäden, die nicht am gelieferten Produkt entstanden sind, sowie für sonstige Schadensersatzansprüche. Durch erbrachte Garantieleistungen wird die Garantiezeit nicht erneuert oder verlängert.
Allfällige Mängelrügen sind sofort bei Übernahme bekanntzugeben und am Gegenschein zu vermerken. Ist dies nicht möglich, hat dies am nächsten Werktag schriftlich mit Fotodokumentation zu erfolgen.
Kippsicherung für Schränke
Schränke, die auf Grund ihrer Bauweise bzw. aus Gewichtsgründen zum Kippen neigen, sowie Schränke, in welchen nachträglich Auszüge oder Laden eingebaut werden, bedürfen zwingend einer Kippsicherung. Die Kippsicherung ist vom Kunden mitzubestellen und die Montage vor Ort zu veranlassen.
Modelländerungen, Maß - und Farbabweichungen im Sinne des technischen Fortschrittes behalten wir uns vor und diese berechtigen zu keiner Beanstandung.
Kunststoff-Oberflächen: Geringe Farbabweichungen zu den Fronten, Korpussen und Unterbauten sind produktionsbedingt und kein Grund zur Beanstandung. Weiters weisen wir darauf hin, dass bei Sonneneinfall im Laufe der Zeit Farbveränderungen zu erwarten sind.
Holz-Oberflächen: Bitte beachten Sie, dass bei Möbeln mit Echtholzfurnier oder Massivholz Farb- und Strukturabweichungen auftreten. Diese sind naturbedingt und kein Grund zur Beanstandung. Weiters weisen wir darauf hin, dass bei Sonneneinfall im Laufe der Zeit Farbveränderungen zu erwarten sind.
Textile Oberflächen: Farb- und Strukturabweichungen sind bei Bezugsstoffen und Leder produktionsbedingt und berechtigen zu keiner Beanstandung. Weiters weisen wir darauf hin, dass bei Sonneneinfall im Laufe der Zeit Farbveränderungen zu erwarten sind.
Rollenausführung bei Drehstühlen: Bitte beachten Sie, dass bei weichen Böden harte Rollen und bei harten Böden weiche Rollen eingesetzt werden sollen. Weiche Böden (z.B. Teppich) = harte Rollen Harte Böden (z.B. Holz, PC, Linoleum, Stein) = weiche Rollen
Verpackungsmaterial: Unsere LKW-Fahrer, Zusteller und Monteure sind verpflichtet, Verpackungsmaterial jeder Art, welches zur Lieferung unserer Sitz- und Büromöbel notwendig war, zur Wiederverwendung, bzw. zur Verwertung, retour zu nehmen. Bei Zustellung durch externe Speditionen entfällt die Verpackungsrücknahme. Das Verpackungsmaterial kann jedoch später oder bei der nächsten Lieferung unentgeltlich zurückgegeben werden. (Zug um Zug)
Der Besteller erteilt seine ausdrückliche jederzeit widerrufliche Zustimmung, dass die im Auftrag enthaltenen Daten von uns zur Geschäftsabwicklung verarbeitet werden dürfen.
Alle angeführten Bedingungen bleiben auch im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Punkte in vollem Umfang wirksam.
Auf dieses Vertragsverhältnis kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Korneuburg. Zahlbar und klagbar in Korneuburg.